Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2004
HG 2004§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes
Brandenburg für das Haushaltsjahr 2004 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
9 801 992 200 Euro festgestellt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2 123 667
700 Euro festgestellt.