Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2010

HG 2010

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz

als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr

2010 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10 511 488 700 Euro. Der

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf

3 053 457 800 Euro.

§ 2