Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2010
HG 2010§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz
als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr
2010 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10 511 488 700 Euro. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf
3 053 457 800 Euro.