Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2011
HG 2011§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage
beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2011 wird
in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10 139 987 100 Euro. Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 1 693 313 300 Euro.