Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2011

HG 2011

§ 18 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages

(1) Das Ministerium der

Finanzen berichtet dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages

mit Stand 30. Juni

2011 im Rahmen eines Berichtes über wesentliche Kenngrößen der bereinigten

Gesamteinnahmen und -ausgaben des Landes sowie über den aktuellen Mittelabfluss

aus dem Landeshaushalt. In diesem Bericht sollen auch Angaben zur Entwicklung

der Einnahmearten und der Ausgabearten insbesondere zur Umsetzung der EU-Fonds

und zum Stand der Verschuldung sowie Prognosedaten der weiteren Entwicklung bis

zum Jahresende enthalten sein;

über den

Jahresabschluss 2011 im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1 allerdings ohne

Prognoseaussage;

mit Stand 31. Dezember

2011 bis zum 31. März 2012 über die Gewährung und Inanspruchnahme von

Bürgschaften, Rückbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch

das Land gemäß den §§ 3 und 4;

mit Stand 31. Dezember

2011 im Rahmen eines Berichtes über die Beteiligungen des Landes.

(2) Die Ministerien

berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages

zu den in Absatz 1

Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über den Stand der

Bewilligungen bei sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem Ansatz ab

1 000 000 Euro und den aktuellen Mittelabfluss,

zu den in Absatz 1

Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über die

Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen,

zu den in Absatz 1

Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über die

Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8

mit einem Ansatz ab 1 000 000 Euro,

mit Stand 31. Mai 2011

im Rahmen eines Berichtes über die Besetzung der Planstellen und Stellen.

(3) Die Ministerien

berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages

mit Stand 30. Juni

2011 zum 1. August 2011 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der

Entgeltzahlungen an die Investitionsbank des Landes Brandenburg im Zusammenhang

mit der Wahrnehmung der Geschäftsbesorgung für die Bewilligung, Gewährung von

Zuwendungen und zur Verwendungsnachweisprüfung,

mit Stand 31. Dezember

2011 zum 1. Februar 2012 im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1.

(4) Das Ministerium für

Wirtschaft und Europaangelegenheiten berichtet dem Ausschuss für Haushalt und

Finanzen des Landtages

zum 30. Juni 2011 im

Rahmen eines Berichtes über den Stand der Bewilligung von Fördermitteln aus der

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Der

Bericht erfolgt in Form einer Übersicht der bewilligten Einzelförderungen mit

einem Förderbetrag von mehr als 1 000 000 Euro. In der Übersicht sind die der

Bewilligung zugrunde gelegten Kriterien und der Fördersatz anzugeben;

zum 30. September 2011

im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1;

zum 31. Dezember 2011

im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1.

§ 17 § 19