Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2011
HG 2011§ 18 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
(1) Das Ministerium der
Finanzen berichtet dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
mit Stand 30. Juni
2011 im Rahmen eines Berichtes über wesentliche Kenngrößen der bereinigten
Gesamteinnahmen und -ausgaben des Landes sowie über den aktuellen Mittelabfluss
aus dem Landeshaushalt. In diesem Bericht sollen auch Angaben zur Entwicklung
der Einnahmearten und der Ausgabearten insbesondere zur Umsetzung der EU-Fonds
und zum Stand der Verschuldung sowie Prognosedaten der weiteren Entwicklung bis
zum Jahresende enthalten sein;
über den
Jahresabschluss 2011 im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1 allerdings ohne
Prognoseaussage;
mit Stand 31. Dezember
2011 bis zum 31. März 2012 über die Gewährung und Inanspruchnahme von
Bürgschaften, Rückbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch
das Land gemäß den §§ 3 und 4;
mit Stand 31. Dezember
2011 im Rahmen eines Berichtes über die Beteiligungen des Landes.
(2) Die Ministerien
berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
zu den in Absatz 1
Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über den Stand der
Bewilligungen bei sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem Ansatz ab
1 000 000 Euro und den aktuellen Mittelabfluss,
zu den in Absatz 1
Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über die
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen,
zu den in Absatz 1
Nummer 1 und 2 genannten Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über die
Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8
mit einem Ansatz ab 1 000 000 Euro,
mit Stand 31. Mai 2011
im Rahmen eines Berichtes über die Besetzung der Planstellen und Stellen.
(3) Die Ministerien
berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
mit Stand 30. Juni
2011 zum 1. August 2011 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der
Entgeltzahlungen an die Investitionsbank des Landes Brandenburg im Zusammenhang
mit der Wahrnehmung der Geschäftsbesorgung für die Bewilligung, Gewährung von
Zuwendungen und zur Verwendungsnachweisprüfung,
mit Stand 31. Dezember
2011 zum 1. Februar 2012 im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1.
(4) Das Ministerium für
Wirtschaft und Europaangelegenheiten berichtet dem Ausschuss für Haushalt und
Finanzen des Landtages
zum 30. Juni 2011 im
Rahmen eines Berichtes über den Stand der Bewilligung von Fördermitteln aus der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Der
Bericht erfolgt in Form einer Übersicht der bewilligten Einzelförderungen mit
einem Förderbetrag von mehr als 1 000 000 Euro. In der Übersicht sind die der
Bewilligung zugrunde gelegten Kriterien und der Fördersatz anzugeben;
zum 30. September 2011
im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1;
zum 31. Dezember 2011
im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1.