Gesetze / HG 2023 · BGBl I 2022, 2485
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023
25 Normen · ausgefertigt 19.12.2022 · Änderungen
- Abschnitt 1 · Allgemeine Ermächtigungen
- § 1 Feststellung des Haushaltsplans
- § 2 Kreditermächtigungen
- § 3 Gewährleistungsermächtigungen
- § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- Abschnitt 2 · Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- § 5 Flexibilisierte Ausgaben
- § 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
- § 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
- § 8 Bewilligung von Zuwendungen
- § 9 Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- § 10 Bezüge
- § 11 Verbriefung von Verpflichtungen
- § 12 Liquiditätshilfen, Darlehen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
- § 13 Rückzahlung, Titelverwechslung
- Abschnitt 3 · Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
- § 14 Verbindlichkeit des Stellenplans
- § 15 Ausbringung von Planstellen und Stellen
- § 16 Stelleneinsparung
- § 17 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
- § 18 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
- § 19 Ausbringung von Leerstellen
- § 20 Umwandlung von Planstellen und Stellen
- § 21 Sonderregelungen
- § 22 Überhangpersonal
- Abschnitt 4 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 23 Stundung von Ansprüchen
- § 24 Fortgeltung
- § 25 Inkrafttreten
- Anlage Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2023
- (XXXX) Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2023