Gesetze / Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023
HG 2023§ 20 Umwandlung von Planstellen und Stellen
Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.