Gesetze / Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel

HKWAbfV

§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 5 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. § 5 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

§ 7