Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes

HKrimDAPrV

§ 9 Laufbahnprüfung

Die Masterprüfung an der Deutschen Hochschule der Polizei ist die Laufbahnprüfung.

§ 8 § 10