Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hochschulleistungsbezügeverordnung

HLeistBV

§ 1 Gegenstand

Diese Verordnung gilt für Professorinnen und Professoren und hauptberufliche Hochschulleitungen in den Ämtern der Besoldungsgruppen W 1, W 2 und W 3 der Besoldungsordnung W. Sie regelt nach Maßgabe des § 37 Absatz 2 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes die Grundsätze, das Verfahren und die Zuständigkeiten sowie die Voraussetzungen und die Kriterien der Vergabe von Leistungsbezügen einschließlich deren Ruhegehaltfähigkeit. Sie regelt ferner die Grundsätze, Zuständigkeiten und das Verfahren für die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen.

§ 2