Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HOAI 2013

§ 13 Interpolation

Die Mindest- und Höchstsätze für Zwischenstufen der in den Honorartafeln angegebenen anrechenbaren Kosten und Flächen sind durch lineare Interpolation zu ermitteln.

§ 11 § 13