Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hochschulpandemieverordnung
HPandV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt Abweichungen von den im Brandenburgischen Hochschulgesetz genannten Regelstudienzeiten und Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Prüfungsleistungen während der SARS-CoV-2-Pandemie im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2021/2022.
Einzelnorm