Gesetze / Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

HPflEGRLDV

§ 2

Die Ausnahme nach § 1 Nr. 1 erstreckt sich nicht auf die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.

§ 1 § 3