Gesetze / 2. Haushaltsstrukturgesetz
HStruktG 2§ 3 Rückforderungsvorbehalt
Ab 1. Januar 1982 werden die Versorgungsbezüge unter dem Vorbehalt gezahlt, daß Überzahlungen auf Grund der Rechtsänderungen durch die §§ 1 und 2 zurückgefordert werden.
Gesetze / 2. Haushaltsstrukturgesetz
HStruktG 2Ab 1. Januar 1982 werden die Versorgungsbezüge unter dem Vorbehalt gezahlt, daß Überzahlungen auf Grund der Rechtsänderungen durch die §§ 1 und 2 zurückgefordert werden.