Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
HZAZustV 2019§ 37 Hauptzollamt Saarbrücken
Dem Hauptzollamt Saarbrücken werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Koblenz sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Darmstadt und Koblenz.