Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

HZAZustV 2022

§ 31 Hauptzollamt Oldenburg

Dem Hauptzollamt Oldenburg wird die Zuständigkeit für die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Bremen übertragen, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Oldenburg die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt.

§ 30 § 32