Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

HZAZustV 2023

§ 13 Hauptzollamt Erfurt

Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.

§ 12 § 14