Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz

HZvG 2002

§ 11 Freiwillige Weiterversicherung

Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.

§ 10 § 12