Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz

HZvG 2002

§ 8 Anwendung anderer Vorschriften

Auf die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen finden die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Buches sowie des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend Anwendung.

§ 7 § 9