Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
HafenSchAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Hafenschiffer/Hafenschifferin wird staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
HafenSchAusbVDer Ausbildungsberuf Hafenschiffer/Hafenschifferin wird staatlich anerkannt.