Gesetze / Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung
HandwFWFortbPrV§ 11 Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
Die Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen gliedert sich in
1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine mündliche Prüfung.