Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
HdGStiftG§ 6 Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
das Kuratorium,
2.
der Präsident oder die Präsidentin,
3.
der wissenschaftliche Beirat,
4.
der Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen.