Gesetze / Heimmitwirkungsverordnung
HeimMitwirkungsV§ 22 Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Heimbeirates führen ihr Amt unentgeltlich und ehrenamtlich aus.
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HeimMitwirkungsVDie Mitglieder des Heimbeirates führen ihr Amt unentgeltlich und ehrenamtlich aus.