Gesetze / Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten

HfreqBetrGen

§ 2

Für den Betrieb der in § 1 genannten Stromumformungsgeräte ist so lange keine einzelne Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten erforderlich, wie die im folgenden § 3 genannten Auflagen eingehalten werden.

§ 1 § 3