Gesetze / Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
HiWerkBehKGÄndG§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Gesetze / Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
HiWerkBehKGÄndGDieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.