Gesetze / Hohe-See-Einbringungsgesetz

HoheSeeEinbrG

§ 1 Zielsetzung

Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen.

§ 2