Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
HolzbInstrmMAusbV§ 3 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
HolzbInstrmMAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.