Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
HolzbhAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
HolzbhAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.