Gesetze / Holzmechanikerausbildungsverordnung

HolzmechAusbV 2015

§ 12 Prüfungsbereiche

In der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils,
2.
Fertigungstechnik,
3.
Maschinen- und Anlagentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 11 § 13