Gesetze / Holzmechanikerausbildungsverordnung
HolzmechAusbV 2015§ 12 Prüfungsbereiche
In der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils,
2.
Fertigungstechnik,
3.
Maschinen- und Anlagentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.