Gesetze / Holzmechanikerausbildungsverordnung
HolzmechAusbV 2015§ 18 Prüfungsbereiche
In der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens,
2.
Fertigungstechnik,
3.
Maschinen- und Anlagentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.