Gesetze / Holzmechanikerausbildungsverordnung

HolzmechAusbV 2015

§ 24 Prüfungsbereiche

In der Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Montieren eines Innenausbaus oder eines Bauelementes,
2.
Montagetechnik,
3.
Maschinentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 23 § 25