Gesetze / Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts HopfV § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 15.03.2023. Zur aktuellen Fassung → Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.