Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
HtDBWVAPrV§ 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.