Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hufbeschlagzuständigkeitsverordnung

HufBZV

§ 1

Zuständige Behörde nach dem Hufbeschlaggesetz und

der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist das für das

Veterinärwesen zuständige Ministerium.

§ 2