Gesetze / Hufbeschlagverordnung

HufBeschlV

§ 4 Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.

§ 3 § 5