Gesetze / Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung

HwO§16V

§ 6 Geschäftsstelle

(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.

(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

§ 5