Gesetze / Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung
HwO§16V§ 6 Geschäftsstelle
(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.
(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.