Gesetze / Handwerksordnung HwO § 42h Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Sofern die Umschulungsordnung (§ 42e) oder eine Regelung der Handwerkskammer (§ 42f) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.