Gesetze / Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks

HwPGV

§ 3

Für die Gründung und Tätigkeit der PGH findet im übrigen das "Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" Anwendung, soweit diese Verordnung keine abweichenden Regelungen enthält.

§ 2 § 4