Gesetze / Handwerkstatistikgesetz

HwStatG 1994

§ 2 Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen

1.
des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und
2.
des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1

der Handwerksordnung.

§ 1 § 3