Gesetze / Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
HwirtAusbV 1999§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf der Hauswirtschaft. Soweit die Ausbildung in Betrieben der Landwirtschaft stattfindet, ist er ein Ausbildungsberuf der Landwirtschaft.