Gesetze / Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
HwirtAusbV 1999§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
HwirtAusbV 1999Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.