Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
IAOÜbk121GEingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
IAOÜbk121GDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: