Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Regelung der Übertragung der Kataster- und Vermessungsämter auf die Landkreise und kreisfreien Städte
ID211523§ 1 Aufgabenwahrnehmung
Die Aufgaben nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz, die bisher von
den staatlichen Kataster- und Vermessungsämtern wahrgenommen werden, gehen am 1.
Januar 1995 auf die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach Weisung über.