Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Regelung der Übertragung der Kataster- und Vermessungsämter auf die Landkreise und kreisfreien Städte

ID211523

§ 1 Aufgabenwahrnehmung

Die Aufgaben nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz, die bisher von

den staatlichen Kataster- und Vermessungsämtern wahrgenommen werden, gehen am 1.

Januar 1995 auf die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgaben zur

Erfüllung nach Weisung über.

§ 2