Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen

ID211582

§ 1

Dem in Havelberg am 8. April 1997 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2