Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk”
ID211604§ 1
Dem in Schleife am 28. August 1998 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der "Stiftung für das sorbische Volk" wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.