Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Neustrukturierung der Verwaltung des Mess- und Eichwesens
ID211646§ 2
Die den Eichämtern durch Gesetze und Verordnungen übertragenen Aufgaben und Befugnisse werden auf das Landesamt für Mess- und Eichwesen übertragen.