Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung

ID211692

§ 1

Dem am 24. Februar 2003 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2