Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz

ID211704

§ 1 Errichtung

Durch Zusammenlegung der Ämter für Arbeitsschutz und

Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und

Arbeitsmedizin wird das Landesamt für Arbeitsschutz als

Landesoberbehörde nach § 10 des Landesorganisationsgesetzes

errichtet.

§ 2