Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz
ID211704§ 1 Errichtung
Durch Zusammenlegung der Ämter für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin wird das Landesamt für Arbeitsschutz als
Landesoberbehörde nach § 10 des Landesorganisationsgesetzes
errichtet.