Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland

ID211710

§ 1

(1) Dem am 13. Februar 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

§ 2