Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg
ID211714§ 1
(1) Dem am 2. April 2004 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.