Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg

ID211714

§ 1

(1) Dem am 2. April 2004 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2