Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern

ID211736

Volltext

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten

des Landesrechnungshofes, die mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung der

Landkreise und kreisfreien Städte betraut waren, dem Ministerium des Innern

zugeordnet.