Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern
ID211736Volltext
Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten
des Landesrechnungshofes, die mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung der
Landkreise und kreisfreien Städte betraut waren, dem Ministerium des Innern
zugeordnet.